Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen ist ein Darlehen zur Baufinanzierung, welches nur in Verbindung mit einem Bausparvertrag vergeben werden kann. Es darf nur zweckgebunden für den Wohnungsbau oder den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung genutzt werden, die vom Kreditnehmer selbst genutzt wird. Die Finanzierung vermieteter Objekte ist mit Bauspardarlehen nicht oder nur mit großen Einschränkungen möglich. Die Verwendung der Mittel müssen die Darlehensnehmer der Bausparkasse nachweisen. Dies kann anhand von Handwerkerrechnungen erfolgen, auch der Kaufvertrag sowie die Fälligkeitsmitteilung des Notars sind entsprechende Belege, die akzeptiert werden. Bei kleineren Summen bis 10.000 Euro ist es sogar ausreichend, dass der Vermittler die wohnwirtschaftliche Verwendung bestätigt.Wann kann das Bauspardarlehen genutzt werden?
Um das Bauspardarlehen nutzen zu können, müssen Bausparer zuerst ein Mindestguthaben in den Bausparvertrag einzahlen, gleichzeitig müssen die Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestsparzeit, notwendige Bewertungszahl) erreicht worden sein.Ist dies der Fall, hat jeder Bausparer Anspruch auf das Bauspardarlehen. Die Höhe dieses Darlehens für die Baufinanzierung errechnet sich aus der Differenz von Bausparsumme und angespartem Guthaben. Liegt die Bausparsumme beispielsweise bei 20.000 Euro und wurden bisher 10.000 Euro angespart, besteht ein Anspruch auf das Bauspardarlehen in Höhe von 10.000 Euro.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Bausparer zwar einen Anspruch auf das Darlehen erwirbt, dieses von der Bausparkasse aber auch wegen einer geringen Bonität verweigert werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Bausparer arbeitslos ist oder wenn sein Einkommen laut den Berechnungen der Bausparkasse nicht ausreicht, die Darlehensraten zahlen zu können.
Bonität
Um die Bonität des Bausparers berechnen zu können ist es notwendig, dass bei Beantragung des Bauspardarlehens ebenso wie bei anderen Darlehen die Einkommensnachweise des Bausparers vorgelegt werden, denn nur hiermit kann die Kreditwürdigkeit, also die Fähigkeit, die Kreditraten aus dem Einkommen tragen zu können, ermittelt werden. Bei Ehepaaren ist die Vergabe des Bauspardarlehens nur auf beide Ehepartner möglich.Sofern das Einkommen des Bausparers nicht ausreicht, das Darlehen zu nutzen, kann er auch einen Mitkreditnehmer nennen, der für die Bezahlung der Darlehensraten mit einsteht.
