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Bausparen - Staatliche Förderung

Ein Bausparvertrag gewinnt auch durch die Möglichkeit der staatlichen Förderung an Attraktivität. Diese können Sie in Form der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie erhalten.
Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist die Beantragung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf Ihren Bausparvertrag. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.  za Viele Arbeitgeber zahlen VL zusätzlich zum normalen Gehalt bis zu einer maximnalen Höhe von 470,- Euro pro Jahr.

Weitere Informtionen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten von Bausparen haben wir für Sie zusammengestellt:
Arbeitnehmersparzulage >>
Wohnungsbauprämie >>
Vermögenswirksame Leistungen >>

Wohn-Riester

Am 08.04.2008 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für die Eigenheimrente, auch "Wohn-Riester" genannt, beschlossen. Demnach soll auch das Bausparen in die Riesterförderung mit einbezogen werden. Passiert der Entwurf Bundestag und Bundesrat soll der Wohn-Riester rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.
Weitere Information finden Sie hier:
Wohn-Riester >>
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