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Vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit dem Bausparvertrag

Bausparverträge fallen grundsätzlich unter die Anlagemöglichkeiten der Vermögenswirsamen Leistungen. Sie sind in diesem Bereich für Sparer geeignet, die eine sichere Anlageform suchen. Neben der Verzinsung von durchschnittlich 4% p.a. erhalten Anleger beim Bausparen  zudem staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage, wodurch die Rendite auf bis zu 7% p.a. gesteigert werden kann.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Unter den Vermögenswirksamen Leistungen versteht man Zahlungen des Arbeitgebers, die von diesem freiwillig gezahlt werden. Oftmals sind sie auch im Tarifvertrag festgelegt. Die VL sollen vorrangig den Arbeitnehmern nutzen, um eigenes Vermögen aufbauen zu können. Viele Arbeitnehmer erhalten von ihren Arbeitgebern heute Vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zu ihrem Bruttogehalt gezahlt werden. Die Überweisung auf den Bausparvertrag erfolgt jedoch nicht direkt, sondern erst nach Berechnung der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben. Es wird also der Nettobetrag überwiesen. Auch Arbeitnehmer, die selbst keine Vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können einen Bausparvertrag für VL abschließen und so die Arbeitnehmersparzulage nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einzahlungen direkt durch den Arbeitgeber veranlasst werden.

Wie hoch sind die Vermögenswirksamen Leistungen beim Bausparen?

Der maximale förderfähige Betrag für das Bausparen liegt bei 470 Euro pro Jahr für eine Einzelperson, für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 940 Euro. Viele Arbeitgeber bezahlen jedoch nicht den vollen Betrag als VL, sondern lediglich einen Anteil, der meist nur zwischen 6-29 Euro liegt. Jeder Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, diesen Betrag auf den Maximalbetrag aufzustocken, der dann vom Arbeitgeber auf den Vertrag überwiesen wird. Die gewünschte Ratenhöhe, die auf den Bausparvertrag einbezahlt werden soll, legt der Kunde auf dem Antrag des Bausparvertrages fest.
Wenn Ehepaare den Bausparvertrag für ihre Vermögenswirksamen Leistungen nutzen wollen, können sie auch einen Vertrag auf beide Ehegatten abschließend und so ihre VL auf nur einen Vertrag einzahlen. Zudem ist es möglich, dass der Ehegatte seine VL auf den Vertrag des anderen Partners mit einzahlt.
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