Ist die gewählte Bausparsumme während der Laufzeit des Vertrages veränderbar?
Ein Bausparvertrag weist durchschnittlich eine Laufzeit zwischen 7-10 Jahren auf. Während dieser Zeit können sich die persönlichen Pläne ändern, wodurch oftmals auch eine Änderung der Bausparsumme nötig ist. So kann der Hausbau aufgrund finanzieller Probleme verschoben oder ein solcher Plan neu gefasst werden.Wer zum Beispiel entschieden hat, den Bausparvertrag doch nicht zum Bauen oder Renovieren zu nutzen, benötigt vielleicht nur noch eine kleinere Bausparsumme, um zum Beispiel lediglich etwas Guthaben anzusparen oder die Wohnungsbauprämie bzw. die Arbeitnehmersparzulage zu nutzen. Für diesen Fall sehen die Bedingungen der Bausparkassen vor, dass die Bausparsumme reduziert werden kann. Dies ist bis zu einer Mindestbausparsumme von 5.000 Euro jederzeit möglich. Eine solche Reduzierung hat keinen Einfluss auf die Gewährung von Prämien, die Zuteilung kann hierdurch sogar schneller erreicht werden. Allerdings wird die einmal gezahlte Abschlussgebühr nicht wieder erstattet.
Weiterhin sehen die Bausparbedingungen der Institute vor, dass die Bausparsumme auch erhöht werden kann. Dies ist je nach Kundenwunsch unbegrenzt (bis zur maximalen Bausparsumme des Instituts) möglich, allerdings muss auf den Erhöhungsbetrag erneut die Abschlussgebühr, die zwischen 1-1,6% der Erhöhungssumme liegen kann, geachtet werden. Sofern eine Erhöhung der Bausparsumme gewünscht wird, wird die Zuteilung natürlich erst später erfolgen. Allerdings hat der Kunde weiter Anspruch auf die Konditionen des ursprünglich vereinbarten Bauspardarlehens, das mitunter günstiger als bei einem Neuabschluss sein kann.
Neben der Veränderung der Bausparsumme ist es weiterhin möglich, den Bausparvertrag zu teilen. Hierzu ist ein einfacher Auftrag an die Bausparkasse ausreichend. In diesem Auftrag muss der Bausparer auch angeben, wie das Guthaben verteilt werden soll. Auch hierbei muss darauf geachtet werden, dass pro Vertrag die Mindestbausparsumme von 5.000 Euro nicht unterschritten wird. Eine solche Teilung des Bausparvertrags bietet sich zum Beispiel an, wenn der Bausparer einen Teil seines Bausparguthabens bereits ausgezahlt haben oder das Darlehen nutzen möchte, die Zuteilung aufgrund einer zu hoch gewählten Bausparsumme aber noch nicht möglich ist. So kann er weiter den einen Bausparvertrag besparen, den anderen kann er sich auszahlen lassen bzw. das Bauspardarlehen nutzen. Für eine solche Teilung fallen in der Regel keine Gebühren an. Genaueres ist aus den Bausparbedingungen zu erkennen.
