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Was versteht man unter der wohnwirtschaftlichen Verwendung beim Bausparen?

Das Bausparen wurde entwickelt, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, sich Wohneigentum zu schaffen bzw. bestehendes Eigentum zu renovieren und zu modernisieren. Hierzu gibt es die Bauspargemeinschaft, bei der immer ein Teil der Bausparer die Verträge bespart, der andere Teil der Menschen nutzt das Bauspardarlehen. Aufgrund dieser Gemeinschaft ist es den Bausparkassen möglich, zinsgünstige Darlehen zu vergeben, deren Konditionen während der gesamten Laufzeit konstant bleiben.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Bauspardarlehen in jedem Fall wohnwirtschaftlich verwendet werden. Das Guthaben hingegen, dass sich Bausparer nach Ablauf der Sperrfrist auszahlen lassen können, kann auch für andere Zwecke, etwa für den nächsten Urlaub oder einen lang gehegten Wunsch verwendet werden.
Unter der wohnwirtschaftlichen Verwendung der Bauspardarlehen versteht man, dass diese nur für bestimmte Zwecke, also für den Wohnungsbau oder die Renovierung eingesetzt werden können. Eine andere Verwendung ist nicht zulässig.

Trotz dessen sind die Einsatzmöglichkeiten des Bausparvertrages vielfältiger als viele Menschen denken. Bekannt ist allgemein, dass das Bauspardarlehen beim Bau eines Hauses oder beim Kauf einer Eigentumsmöglichkeit genutzt werden kann. Aber auch die Renovierung des Treppenaufgangs, der Ausbau des Dachgeschosses und sogar die Ablösung anderer Baudarlehen ist hiermit möglich.

Doch nicht nur Wohnungs- und Hauseigentümer profitieren von einem Bausparvertrag, denn auch in einer Mietwohnung gibt es zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. So können Bausparer mit ihrem Darlehen auch die Renovierung des Badezimmers oder den Einbau einer neuen Fußbodenheizung finanzieren. Selbst eine Einbauküche, die jedoch als wesentlicher Bestandteil der Wohnung fest mit dieser verbunden sein muss, gehört zum Leistungskatalog.
Sofern der Bausparer andere Wünsche mit seinem Bauspardarlehen finanzieren möchte, sollte er bei Beantragung des Bauspardarlehens dieses mit dem Berater oder direkt mit der Bausparkasse abklären.
Da Bausparkassen auch Rechenschaft ablegen müssen, benötigen sie in jedem Fall den Nachweis dieser wohnwirtschaftlichen Verwendung. Wird beispielsweise ein bereits bestehendes Baudarlehen abgelöst, ist die Bestätigung der anderen Bank ausreichend, beim Kauf eines Hauses genügt die Fälligkeitsmitteilung des Notars.

Deutlich schwieriger wird ein solcher Verwendungsnachweis bei Renovierungsarbeiten, da hier mitunter zahlreiche Belege und Rechnungen anfallen. In einem solchen Fall ist es möglich, dass der Bausparberater diese Unterlagen erhält, prüft und die wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparkasse gegenüber anschließend bestätigt. Wurden die Rechnungen und Kaufbelege zwischenzeitlich verloren bzw. sind sie nicht mehr auffindbar, kann sich der Bausparberater ggf. auch direkt beim Bausparer von den Maßnahmen überzeugen. Dies sollte jedoch die Ausnahme darstellen.
Der Verwendungsnachweis muss unmittelbar nach der Fertigstellung des Vorhabens erstellt werden.
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