Willkommen auf Bausparvertrag.com Startseite | Sitemap | Kontakt | Impressum

Was ist die Zuteilung eines Bausparvertrages und wann erfolgt sie?

Unter der Zuteilung eines Bausparvertrages versteht man die Erreichung einer Mindestbewertungszahl, durch die das Bauspardarlehen genutzt werden kann. Diese Mindestbewertungszahl errechnet sich zum einen durch die Höhe der bisher auf den Vertrag eingezahlten Sparleistungen, weiterhin fließen die bisherige Laufzeit sowie die verdienten Zinsen hier mit ein. Bausparer müssen, um die Zuteilung erhalten zu können, also die vertraglich vereinbarten Sparleistungen (40-50% der Bausparsumme) erbringen, weiterhin ist eine Mindestsparzeit einzuhalten. So reicht es also nicht aus, lediglich das notwendige Guthaben einzuzahlen. Welchen Zeitraum die Mindestsparzeit umfasst, ist von Bausparkasse zu Bausparkasse verschieden und ist auch vom gewählten Tarif abhängig. Generell kann man sagen, dass bei Bausparverträgen, deren Darlehen einen sehr geringen Zins aufweisen, häufig auch eine lange Mindestsparzeit einzuhalten ist. Mitunter kann dieser Zeitraum bis zu 10 Jahre betragen.
Die Information über die Zuteilung erhalten Sparer ca. 6-8 Wochen vorher.

Den Zuteilungstermin können Bausparer, zumindest in Teilen, auch selbst mit beeinflussen. Werden nämlich zum Beispiel Sonderzahlungen auf den Vertrag geleistet, erhöht dies das Guthaben, die Zuteilung kann so mitunter schneller erfolgen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Bausparsumme selbst nicht zu hoch gewählt wird, denn dies hat lange Ansparzeiten zur Folge.
Die Bewertungszahl wird von den Bausparkassen an so genannten Bewertungsstichtagen errechnet, in den meisten Fällen sind dies die Quartalsenden.

Beim Abschluss eines Bausparvertrages können die Bausparkassen in der Regel keine definitiven Aussagen über den Zeitpunkt der Zuteilung treffen. Sie werden zwar in jedem Fall einen voraussichtlichen Zuteilungstermin nennen, ob dieser jedoch eingehalten wird, hängt maßgeblich von der bis dahin erreichten Bewertungszahl sowie von den Mitteln, die der Bausparkasse durch die Bauspargemeinschaft zufließen, ab.
Hat der Bausparer das notwendige Bausparguthaben angespart und wurde die Bewertungszahl erreicht, wird er von der Bausparkasse angeschrieben und kann dann wählen, ob er lediglich die Auszahlung des angesparten Guthabens oder aber das Bauspardarlehen nutzen will. Wird das Bauspardarlehen gewählt, wird die Bausparkasse kurzfristig einen entsprechenden Darlehensantrag an den Kunden versenden.
Copyright 2008 Bausparvertrag.com Startseite | Sitemap | Kontakt | Impressum